Nach Inanspruchnahme der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen müssen Sie die entstandenen Kosten gewöhnlich vorstrecken. Diese werden von Ihrer Pflegekasse nach Einreichung der Rechnungen erstattet.
Vielfältiges Angebot
Individuelle Auswahl
Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich ist nach dem Kostenerstattungsprinzip zweckgebunden – er wird nur gewährt, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Die Angebote sind vielfältig: So kann der Entlastungsbetrag etwa für Hilfe im Haushalt, Alltagsbegleitungen, Botengänge oder für die Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen genutzt werden.