Bei vielen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen besteht Aufklärungsbedarf hinsichtlich ihrer rechtlichen Ansprüche. So werden etwa Pflegehilfsmittel häufig aus eigener Tasche bezahlt.
Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernimmt jedoch die Krankenkasse die Kosten. Sozialämter hingegen tragen, sofern Anspruch besteht, beispielsweise die Kosten für Essen auf Rädern.
Ihr ambulanter Pflegedienst in Berlin informiert Sie umfassend über Ihre Rechte – denn nur wer gut beraten ist, ist auch gut versorgt.